Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ver­fah­rens­re­ge­lun­gen

Zulas­sungs­vor­aus­set­zun­gen

Alle Semi­na­re sind grund­sätz­lich für alle Inter­es­sier­ten offen. Ist eine Aus­wahl des Teil­nah­me­krei­ses aus beson­de­ren Grün­den (wie z. B. ver­gleich­ba­re Bil­dungs- oder Erfah­rungs­vor­aus­set­zun­gen) erfor­der­lich, wer­den die Anfor­de­run­gen in der Aus­schrei­bung auf­ge­führt und die Inter­es­sier­ten indi­vi­du­ell über die Anfor­de­run­gen beraten.

Um den Lern­pro­zess effek­tiv gestal­ten zu kön­nen, kann es not­wen­dig sein, bei eini­gen Semi­na­ren eine Begren­zung der Teil­nah­me­zah­len vorzunehmen.

Anmel­de­ver­fah­ren

Zu allen Ver­an­stal­tun­gen sind ver­bind­li­che Anmel­dun­gen erfor­der­lich. Anmel­den kön­nen sich Inter­es­sier­te per­sön­lich, tele­fo­nisch, schrift­lich per E‑Mail und Brief oder direkt über unse­re Home­page www.hoeb.de. Nach der ver­bind­li­chen Anmel­dung erhal­ten Sie eine Anmel­de­be­stä­ti­gung mit allen wei­te­ren Details. Für die Über­wei­sung ver­wen­den Sie bit­te die Buchungs­num­mer sowie den Veranstaltungsnamen.

Bei Aka­de­mie­aben­den und Kurz­ver­an­stal­tun­gen gibt es kei­ne schrift­li­che Anmeldebestätigung.

Soll­te die maxi­ma­le Zahl der Teil­neh­men­den über­schrit­ten sein, wer­den Sie auf Wunsch in eine War­te­lis­te auf­ge­nom­men. Bei frei­wer­den­den Kapa­zi­tä­ten infor­mie­ren wir Sie über die Möglichkeiten.

Semi­nar­ge­bühr

Die Semi­nar­ge­bühr ist grund­sätz­lich vor Beginn des Semi­na­res zu entrichten.

Die Höhe der Teil­nah­me­ge­büh­ren ist den Semi­nar­be­schrei­bun­gen zu ent­neh­men. Die dort ange­ge­be­nen Gebüh­ren schlie­ßen die Kos­ten für Unter­kunft im Dop­pel­zim­mer und Ver­pfle­gung ein. Bei Ein­zel­zim­mern erhe­ben wir einen Auf­schlag von 15,00 Euro je Übernachtung.

Bei Fami­li­en­se­mi­na­ren sind für Kin­der bis zu zehn Jah­ren 30 % und für Kin­der von 10 — 14 Jah­ren 60 % der Semi­nar­ge­bühr zu ent­rich­ten. Für Kin­der bis zu zwei Jah­ren und ab dem drit­ten Kind ist die Teil­nah­me am Semi­nar kostenlos.

Unse­re Bank­ver­bin­dung lautet

Spar­kas­se Emsland
IBAN: DE97 2665 0001 0065 0024 20
BIC: NOLADE21EMS
Kto. Nr. 65 002 420
BLZ 266 500 01

Ermä­ßi­gun­gen

Es gibt einen um 25% ermä­ßig­ten Teil­nah­me­be­trag für Arbeits­lo­se, Frei­wil­li­gen­dienst­leis­ten­de, Stu­die­ren­de, Sozialhilfeempfänger/ ‑innen und Schüler/ ‑innen. Die ent­spre­chen­den Nach­wei­se sind in Kopie der Anmel­dung beizufügen.

Kin­der­be­treu­ung

Eine kos­ten­lo­se Kin­der­be­treu­ung bie­ten wir nur dann an, wenn die­se aus­drück­lich im Pro­gramm genannt ist. Bei ande­ren Ver­an­stal­tun­gen kön­nen wir auf Wunsch für Kin­der­be­treu­ung sor­gen. Die Kos­ten sind von den Semi­nar­teil­neh­men­den antei­lig zu tragen.

Semi­nar­ab­sa­ge durch die HÖB

Soll­te die für ein Semi­nar indi­vi­du­ell fest­ge­leg­te Min­dest­zahl der Teil­neh­men­den unter­schrit­ten wer­den oder soll­te die Ver­an­stal­tung aus einem ande­ren wich­ti­gen Grund nicht statt­fin­den, behal­ten wir uns die Absa­ge der Ver­an­stal­tung vor. In die­sem Fall wer­den die ent­rich­te­ten Semi­nar­ge­büh­ren rückerstattet.

Semi­nar­rück­tritt durch eine ange­mel­de­te Gruppe

Soll­te die Ver­an­stal­tung Ihrer­seits abge­sagt wer­den, stel­len wir fol­gen­de Kos­ten als Aus­fall­ent­schä­di­gung in Rechnung:

ab 1 Woche vor Semi­nar­be­ginn = 100 % der Gesamtkosten
bis 1 Woche vor Semi­nar­be­ginn = 70 % der Gesamtkosten
bis 4 Wochen vor Semi­nar­be­ginn = 50 % der Gesamtkosten 
bis 8 Wochen vor Semi­nar­be­ginn = 25 % der Gesamtkosten

Semi­nar­rück­tritt durch ein­zeln ange­mel­de­te Teilnehmende

Bit­te haben Sie Ver­ständ­nis dafür, dass wir Ihnen bei einer Abmel­dung ab 4 Wochen bis 14 Tage vor Semi­nar­be­ginn 25 % und danach die vol­le Semi­nar­ge­bühr in Rech­nung stellen.

Koope­ra­tio­nen

Die Heim­volks­hoch­schu­le bie­tet eige­ne Semi­na­re an. Sie kön­nen unser Haus jedoch auch für Ihre Ver­an­stal­tun­gen nut­zen und gege­be­nen­falls aus unse­rem spe­zi­el­len Kurs­an­ge­bot für Grup­pen, Fami­li­en, etc. Ange­bo­te für Ihre Zwe­cke wäh­len. Wir unter­brei­ten Ihnen ger­ne ein indi­vi­du­el­les Angebot.

Mit­fahr­ge­le­gen­heit

Sind Teil­neh­men­de an einer Mit­fahr­ge­le­gen­heit zur Heim­volks­hoch­schu­le inter­es­siert, dann sind wir eine Woche vor Beginn der Ver­an­stal­tung, ger­ne tele­fo­nisch, bei der Ver­mitt­lung behilflich.

Nut­zungs­rech­te an Unterlagen/Daten

Unterlagen/Dateien aus den Ver­an­stal­tun­gen sind nur für den eige­nen Gebrauch bestimmt. Der/die Teil­neh­men­de ist nicht berech­tigt, die ihm aus­ge­hän­dig­ten Unterlagen/Daten ohne aus­drück­li­che Zustim­mung der HÖB ganz oder teil­wei­se an Drit­te wei­ter­zu­ge­ben oder Drit­ten ent­spre­chen­de Nut­zungs­rech­te hier­an einzuräumen.

Haf­tung

Für Wert­sa­chen sowie für Schä­den an Fahr­zeu­gen, die auf unse­rem Gelän­de abge­stellt wer­den, über­nimmt die HÖB kei­ne Haftung.

 

Papen­burg, Stand: 10.01.2024