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Die Modu­le im Überblick:

Modul 1: Insti­tu­tio­nel­le Schutzkonzepte 

Durch die SGB VIII-Reform wur­de ein wich­ti­ger Qua­li­täts­an­ker im insti­tu­tio­nel­len Kin­der­schutz gesetzt. Gem. § 45 Abs. 2 SGB VIII ist für alle Ein­rich­tun­gen (mit bestehen­der sowie ange­streb­ter Betriebs­er­laub­nis) ein Schutz­kon­zept Pflicht. Auf­ga­be der Ein­rich­tun­gen ist es nun, indi­vi­du­el­le und anwend­ba­re Schutz­kon­zep­te für das eige­ne Arbeits­feld zu ent­wi­ckeln, in den päd­ago­gi­schen All­tag zu imple­men­tie­ren und regel­mä­ßig zu über­prü­fen. Dabei gilt es ver­schie­de­ne Ebe­nen mit zu berücksichtigen.

Insti­tu­tio­nel­le Schutz­kon­zep­te sind ein unver­zicht­ba­rer Bestand­teil der Arbeit von Sozialarbeiter:innen, um vul­nerable Grup­pen effek­tiv zu schüt­zen und sicher­zu­stel­len, dass ihre Rech­te gewahrt wer­den. Doch wie kön­nen wir sicher­stel­len, dass unse­re Schutz­kon­zep­te wirk­lich wirk­sam sind?

Die­se Fra­ge betrifft natür­lich nicht nur Ein­rich­tun­gen der Jugend­hil­fe. Über­all da wo schutz- und hil­fe­be­dürf­ti­ge Men­schen in insti­tu­tio­nel­len Kon­tex­ten leben, stellt sich die Fra­ge, wie dort ein siche­rer Ort gewähr­leis­tet wer­den kann- z.B.: in Kli­ni­ken, Pfle­ge­ein­rich­tun­gen und ver­schie­de­nen Wohn­for­men im Bereich der Ein­­glie­­de­rungs- und Altenhilfe.

In die­sem Semi­nar wol­len wir mit Ihnen erar­bei­ten wel­che Kern­aspek­te ein sol­ches Schutz­kon­zept beinhal­ten soll­te, wie Sie es erfolg­reich imple­men­tie­ren und wel­che Stol­per­stei­ne es zu über­win­den gilt.

 Ziel: Die wesent­li­chen Grund­la­gen, Erfolgs­fak­to­ren und Stol­per­stei­ne von insti­tu­tio­nel­len Schutz­kon­zep­ten sind bespro­chen und deren Bedeu­tung für die eige­ne Orga­ni­sa­ti­on reflektiert.

Inhal­te:

  • Kern­ele­men­te eines Schutzkonzepts
  • Par­­ti­­zi­­pa­­ti­ons- und Beschwer­de­mög­lich­kei­ten von Minderjährigen/Erwachsenen
  • Kla­re Hal­tung und Acht­sam­keit in Teams fördern
  • Inter­ve­nie­ren­der vs. insti­tu­tio­nel­ler Schutz
  • Was tun wenn’s pas­siert ist? Hand­lungs­fä­hig­keit in Ver­dachts­fäl­len und Krisen
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  • Modul 2: Vul­nerable Grup­pen – Anfor­de­run­gen an den Klient:innenschutz
  • Vul­nerable Grup­pen ste­hen natür­li­cher­wei­se im beson­de­ren Focus sozia­ler Arbeit, wel­che Chan­cen­gleich­heit zu einem ihrer Kern­auf­trä­ge zählt. Ihr Wir­ken bezieht sich dabei auf sowohl auf den Ein­zel­fall als ins­be­son­de­re auch auf die Sys­tem­ebe­ne. Mit Blick sowohl auf den indi­vi­du­el­len Schutz­auf­trag von Sozialarbeiter:innen, als auch auf die Anfor­de­run­gen an insti­tu­tio­nel­le Schutz­kon­zep­te sol­len hier die Beson­der­hei­ten in der Arbeit mit Vul­ner­ablen Grup­pen im Kon­text die­ser Fort­bil­dung in den Focus gerückt wer­den. Dabei soll auch die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Men­schen deren Vul­nerabi­li­tät sich unter ande­rem auch in ihrer ein­ge­schränk­ten oder ein­fach beson­de­ren Kom­mu­ni­ka­ti­ons­fä­hig­keit zeigt betrach­tet wer­den. Hier wer­den Fach­kräf­te oft vor beson­de­re Her­aus­for­de­run­gen gestellt.
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  • Ziel: Ein grund­le­gen­des Ver­ständ­nis für die beson­de­ren Her­aus­for­de­run­gen an den Klient:innenschutz in die­sem Arbeits­kon­text ist ver­mit­telt und ein Metho­den­kof­fer für die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit‑, und das Beschwer­de­ma­nage­ment für ins­be­son­de­re Men­schen mit Teil­hab­einschrän­kun­gen ist erarbeitet.

Inhal­te:

  • Begriffs­klä­rung: Vul­nerable Gruppen
  • Beson­der­hei­ten in der Arbeit und Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Men­schen mit Teilhabeeinschränkungen
  • Refle­xi­on der vor­han­de­nen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­we­ge mit vul­ner­ablen Gruppen
  • Erken­nen von Risi­ko­fak­to­ren und Schutz­be­dar­fen bei Kin­dern und Eltern mit Einschränkungen
  • Sen­si­bi­li­sie­rung für die Bedürf­nis­se und Her­aus­for­de­run­gen die­ser Zielgruppe

Modul 3: Bera­tungs­kom­pe­tenz und Gesprächsführung 

Neben kur­zen Inputs dür­fen Sie hier pra­xis­na­he Tools und Metho­den erwar­ten, um Ihre Bera­tungs­kom­pe­tenz zu stär­ken und Ihre Gesprächs­füh­rung zu pro­fes­sio­na­li­sie­ren. Zudem haben Sie die Mög­lich­keit, sich mit Kolleg:innen aus­zu­tau­schen, Fall­bei­spie­le zu dis­ku­tie­ren und Ihr Wis­sen in inter­ak­ti­ven Übun­gen anzuwenden.

  • Ziel: Die Teilnehmer:innen gewin­nen Sicher­heit in der Fach­be­ra­tung zur Gefähr­dungs­ein­schät­zung, sowohl für Fachkolleg:innen als auch für Men­schen mit Bera­tungs­an­spruch ohne fach­li­chen Hin­ter­grund. Sie sind in der Lage mit Ihren Klient:innen eine Ent­schei­dungs­grund­la­ge zu erar­bei­ten und die­sen Hand­lungs­si­cher­heit für deren wei­te­re Schrit­te im Fall zu geben (zum Bei­spiel: wie wei­te­re Sondierungs-;,oder Abwen­dungs­ge­sprä­che und Ver­ein­ba­run­gen mit dem Her­kunfts­sys­tem, gestal­tet wer­den kön­nen, wie eine gute Mel­dung an das ört­li­che Jugend­amt auf­ge­baut sein sollte,…)

Inhal­te:

  • Kern­aspek­te eines pro­fes­sio­nel­len Beratungsgesprächs
  • Das Bera­tungs­ge­spräch zur Gefährdungseinschätzung
  • Maß­ge­schnei­der­te Bera­tung: Ent­schei­dungs­grund­la­gen für Rat­su­chen­de her­aus­ar­­bei­­ten- Hand­lungs­si­cher­heit schaffen
  • Umgang mit her­aus­for­dern­den Gesprächs­si­tua­tio­nen im Kon­text des Kinderschutzes
  • Metho­den und Tools

Ter­mi­ne im Überblick: 

 

Modul 1

Insti­tu­tio­nel­le Schutzkonzepte

25.02.2025 und

26.02.2025 jeweils

09.00–16.00 Uhr

Modul 2

Vul­nerable Grup­pen – Anfor­de­run­gen an den Klient:innenschutz

25.03.2025

09.00–16.00 Uhr

Modul 3

Bera­tungs­kom­pe­tenz und Gesprächsführung

26.03.2025

09.00–16.00 Uhr

Details 

Beginn: 
Di 25.02.25 9:00 Uhr 
Ende: 
Mi 26.02.25 16:00 Uhr 
Kursgebühr: 
660,00 Euro (ein­schließ­lich Verpflegung) 
Ver­an­stal­tungs­ka­te­go­rie:

Veranstaltungsort 

His­to­risch-Öko­lo­gi­sche Bil­dungs­stät­te
Spill­manns­weg 30
Papen­burg, 26871 Deutsch­land
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Tele­fon: (04961) 97 88 — 0 
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